Mehr Flexibilität beim Funken – Frequenznutzung für kulturelle Veranstaltungen künftig kostenlos!

Auch wenn positive Nachrichten zurzeit Mangelware sind – die Bundesnetzagentur hat jüngst mit einer solchen überrascht: Seit dem 08. April 2020 sind die bis dato kostenpflichtigen Frequenzbereiche 470 – 608 MHz und 614 – 694 MHz für kulturelle Veranstaltungen kostenfrei nutzbar. Das bedeutet: durch die Allgemeinzuteilung entfallen für Sie die bisherigen Zuteilungsgebühren und Frequenznutzungsbeiträge. Gleichzeitig müssen Sie genutzte Frequenzen nicht mehr im Vorfeld beantragen.

Frequenznutzung_Veranstaltungen_kostenlos

Die Vorteile im Überblick:

  1. Mehr Auswahl: Neben den bislang frei nutzbaren Bereichen 823 – 832 MHz und 863 – 865 MHz können Sie ab sofort deutlich mehr Frequenzbereiche kostenfrei nutzen.
  2. Mehr Systeme: Im Zuge der erweiterten Allgemeinzuteilung lassen sich mehr Systeme parallel in unterschiedlichen Frequenzbereichen betreiben.
  3. Mehr Reichweite: Die Bundesnetzagentur erlaubt im professionellen Frequenzbereich 470 – 694 MHz das Senden von Funksystemen mit maximal 50 mW. Wer bislang im auf 10 mW begrenzten Band 863 – 865 MHz unterwegs war, profitiert nun von einer erhöhten Reichweite – sofern Ihr verwendetes Funksystem das Senden mit 50 mW unterstützt.

Somit profitieren insbesondere Anwender eines LD Systems U500 Funkmikrofon-Systems – mit bis zu zwölf simultan nutzbaren Systemen bei 30 mW Sendeleistung – von einer größeren Systemauswahl und Reichweite. Doch auch die U300 sowie die meisten anderen Funksysteme von LD Systems lassen sich mit ihrer maximalen Sendeleistung ab sofort kostenfrei im erweiterten Frequenzbereich nutzen.

Die Allgemeinzuteilung der Frequenzbereiche 470 – 694 MHz gilt vorerst bis zum 31.12.2030.

Alle Informationen zur erweiterten Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur finden Sie hier.


Weitere Informationen:
ld-systems.com
adamhall.com
event.tech

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