Energieverbrauchskennzeichnung unserer Lampen und Leuchten

Im Rahmen der Verordnung (EU) 874/2012 müssen Lampen und Leuchten seit dem 1. September 2013 bzw. 1. März 2014 mit einem Energielabel gekennzeichnet sein. Einige unserer Lampen und Leuchten sind ebenfalls von dieser Verordnung betroffen.
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Auch die Darstellung von energieverbrauchsrelevanten Produkten im Online Handel wurde genauer definiert. Mit der Verordnung (EU) 518/2014 müssen diese Produkte seit dem 1. Januar 2015 mit einem Energielabel gekennzeichnet werden. Des Weiteren muss ein Produktdatenblatt für den Käufer bereitgestellt werden.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Lampen und LED-Module, die

– einen Lichtstrom von weniger als 30 Lumen haben
– für den Betrieb mit Batterien vermarktet werden
– nicht primär für Beleuchtungszwecke vermarktet werden (z.B. Infrarotlampen)

Die Kennzeichnungspflicht nach der Verordnung (EU) 518/2014 gilt nur für neue oder aktualisierte Produkte, die mit einer neuen Modellkennung ab dem 1. Januar 2015 in Verkehr gebracht wurden.

Da das Energielabel für den Endnutzer beim Kauf ersichtlich sein muss, liegen die Energielabels für Sie unter dem Namen „Ecolabel“ bei den betroffenen Produkten in unserem Webshop als Download bereit.

Ihr Adam Hall Team

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